Dienstwagen werden ab 2016 teurer

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 18/2015

Ab 2016 wird die Obergrenze für den Sachbezug auf € 960,00 angehoben. Wer daher ab 2016 einen Dienstwagen, der mehr als 120g/km CO2 ausstößt, privat nutzt, hat einen Sachbezug von 2% - und nicht wie bisher 1,5% - des Kaufpreises als monatlichen Sachbezug zu versteuern. Bei einem Kaufpreis von € 48.000,00 ist der maximale Sachbezug von € 960,00 zu versteuern. Für wen sich also die Sachbezugsgrenze von 1,5% auf 2,0% erhöht, hat im Jahr 2016 um € 2.880,00 mehr an zu versteuerndem Einkommen. Damit sich steuerlich nichts ändert, sollte man beim Kaufpreis unter € 48.000,00 bleiben und auf die Einhaltung der 120g/km CO2-Ausstoß achten. Mittlerweile hat jeder Hersteller Modelle im Programm, die den Grenzwerten gerecht werden. VW listet sämtliche Modelle auf, die der Vorschrift entsprechen, angefangen beim VW Up über den VW Golf GTD 2,0 TDI bis zum VW Passat Variant 2,0 TDI. Audi bietet vom A3 bis zum A6 Avant 2,0 TDI ultra steuerschonende Modelle an. Bei Skoda geht sich sogar die Superb Limousine 2,0 TDI Green aus und natürlich der Octavia 2,0 TDI Green. Bei Peugeot sind 189 Modellversionen inkludiert, beginnend mit dem 108 1,0 bis zum 5008 1,2 Pure Tech 130 und zum 508 2,0 HDI FAP. Selbst bei Mercedes geht sich mit € 48.000,00 der E220 Bluetec locker aus. Beim Mercedes CLA 200 CDI sind als konkretes Beispiel monatlich € 523,00 als Sachbezug zu versteuern.

 

TIPP: Achten Sie daher schon 2015 bei der Anschaffung eines Dienstwagens darauf, dass das Fahrzeug nicht teurer als € 48.000,00 ist und nicht mehr als 120g/km CO2-