Die Steuerreform 2016 im Überblick – Für jeden ist etwas dabei!

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 14/2015

Ab 01.01.2016 führt eine Steuertarifreduktion dazu, dass bis zu einem Einkommen von € 11.000,00 keine Steuer zu bezahlen ist. Zwischen € 11.000 und 18.000 sind 25 %, zwischen € 18.000 und 31.000 35%, zwischen € 31.000 und 60.000 42%, zwischen € 60.000 und 90.000 48%, zwischen € 90.000 und 1,000.000 50% und über € 1,000.000 sind 55% Einkommensteuer zu entrichten. Dadurch ergibt sich eine Entlastung für alle Einkommensteuerpflichtigen. Für Kleinverdiener wird die sogenannte Negativsteuer auf max. € 400,00 bzw. bei Pensionisten auf € 110,00 pro Jahr erhöht. Für Familien wird der Kinderfreibetrag von € 220,00 auf € 440,00 verdoppelt. Im betrieblichen Bereich wird die Forschungsprämie von 10 auf 12% erhöht und die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung von € 1.460,00 auf € 3.000,00. Als Gegenfinanzierung werden die Umsatzsteuersätze für Tiere, Saatgut, Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen, Tiergärten, Filmvorführungen, Ab-Hof-Weinverkauf und Beherbergung von 10 auf 13% erhöht. Ebenso erhöht wird der Sachbezug für Firmenfahrzeuge die über 120g CO2/km ausstoßen (von 1,5 auf 2%).

 

Die massivste Gegenfinanzierung entsteht bei der Übergabe von Immobilien im Familienverband, da die Bemessungsgrundlage der GrESt nicht mehr der 3fache Einheitswert (fiktiver alter Wert) sondern der Verkehrswert sein wird. Das kann insbesondere in städtischen Lagen bis zu einer Verachtfachung der Steuerzahlung führen. Der Steuertarif sieht so aus, dass bis € 250.000 0,5%, bis € 400.000 2% und darüber 3,5% Steuern vom Verkehrswert anfallen. Ausnahmeregelungen sollen jedoch noch für Härtefälle im Tourismusbereich und im unternehmerischen Bereich geschaffen werden.

 

Unternehmer mit Einnahmen ab € 15.000,00 pro Jahr, die in erster Linie Bargeschäfte lukrieren (z.B. Gastgewerbe, Frisöre, Ärzte), müssen verpflichtend eine Registrierkasse verwenden. Für die Anschaffung einer Registrierkasse erhält man eine Prämie von € 200,00 und die Aufwendung kann sofort bei Zahlung abgeschrieben werden. Die Registrierkasse wird mit einem Chip ausgestattet sein, den ausschließlich das Finanzamt auslesen kann.

 

Im Zuge von Betriebsprüfungen wird in Zukunft bei jedem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bestehen, sämtliche seiner Konten (auch seine Privatkonten) einzusehen. Diese Möglichkeit soll schon ab 01.03.2015 gelten.

 

Im unternehmerischen Bereich wird die Abschreibung von Immobilien einheitlich auf 2,5% und für Instandsetzungen auf 15 Jahre verlängert werden. Zusätzlich werden die Immobilienbesteuerung von 2,5% auf 3,0% und die Dividendenbesteuerung von 25% auf 27,5% erhöht. Für alle Steuerpflichtigen werden ab 2016 die sogenannten Topf-Sonderausgaben wie Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung und Altersversorgung abgeschafft, wobei allerdings für bestehende Verträge eine Übergangsregelung von max. 5 Jahren im Gesetz geschaffen werden soll.

 

TIPP: Überprüfen Sie, ob Sie nicht bis 31.12.2015 noch eine steuerbegünstigte Übertragung von Immobilien im Familienbereich vornehmen möchten.