Die Neugründung eines Unternehmens – GmbH oder Einzelunternehmen?

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 36/2015

Das ist die Frage, die sich jeder Unternehmensgründer zu Beginn stellen muss. Startups sind in der Regel entweder Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Einzelunternehmen sind fast immer Ein-Personen-Unternehmen. Andere Rechtsformen sind eher selten. Das Haftungsrisiko ist den meisten Gründern zu hoch, daher ist die GmbH besonders beliebt. Seit März 2014 kann eine GmbH gründungsprivilegiert mit einer Stammeinlage von € 10.000 gegründet werden. Davon muss der Unternehmer mindestens die Hälfte (€ 5.000) einzahlen. Dieses Gründungsprivileg besteht für die Startups maximal für 10 Jahre. Trotzdem ist die Haftung auf die Gesellschaft reduziert und wenn € 10.000 einbezahlt worden sind, ist das Privatvermögen des Jungunternehmers bei einer Pleite nicht in Gefahr. Der Einzelunternehmer haftet allerdings im Gegensatz dazu mit seinem gesamten Privatvermögen unbeschränkt. Jeder Einzelunternehmer oder auch jede GmbH hat ihr Gewerbe dem Magistrat, dem Finanzamt und der Sozialversicherung zu melden. Unternehmensneugründer können diverse Begünstigungen (Förderungen) in Anspruch nehmen (wenden Sie sich an das Austria Wirtschaftsservice und dessen Homepage). Für einen sogenannten „neugründungsgeförderter Betrieb“ - das ist ein Unternehmen das eine neue betriebliche Struktur schafft und in dem die das Unternehmen beeinflussende Person (der Einzelunternehmer, ein Gesellschafter mit max. 50% oder ein Geschäftsführer/Gesellschafter mit max. 25%) in den letzten fünf Jahren bei einer Gründung ab 2016 bzw. heuer noch in den letzten 15 Jahren, nicht selbständig tätig war, und somit erstmals ein Unternehmen gründet, besteht z. B. die Möglichkeit, dass für den ersten Arbeitnehmer, sofern er diesen in den ersten drei Jahren einstellt, als auch eventuelle weitere Mitarbeiter ein Teil der Lohnnebenkosten für zwölf Monate hindurch nicht anfallen (Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfond, Wohnbauförderungsbeitrag, Unfallversicherung, Kammerumlage 2, somit insgesamt ca. 6,8% der Lohnnebenkosten).

 

Tipp: Nützen Sie die steuerlichen Vorteile der Unternehmensgründung insbesondere der Neugründungsförderung im Hinblick auf die ersten einzustellenden Arbeitnehmer als auch allfällige Förderungen die das AWS anbietet.