Die GmbH-Light ist endlich da!

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 30/2013

Mit 01.07.2013 ist die GmbH-Light in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen sind, dass das notwendige Mindeststammkapital bei Neugründungen von GmbHs ab sofort von € 35.000,00 auf € 10.000,00 herabgesetzt wurde. 

Die Hälfte des Stammkapitals ist weiterhin in Form von Geldmitteln in das Unternehmen einzuzahlen. Während bisher € 17.500,00 an Geldkapital aufzubringen waren, sind nun nur noch € 5.000,00 bar einzubringen. Diese Mittel können ohnehin nach Eintragung der GmbH im Firmenbuch für den laufenden Geschäftsbetrieb der GmbH genutzt werden, und zwar wie bisher.

Ebenfalls werden für einfache Gründungen die Notarkosen reduziert. Die Veröffentlichung der GmbH-Light in der Wiener Zeitung entfällt zukünftig. Die Mindestkörperschaftsteuer wird von € 1.750,00 auf € 500,00 ab 2014 verringert.

Für bereits bestehende GmbHs bietet sich nun die Möglichkeit der Kapitalherabsetzung auf mindestens € 10.000,00. Das Verfahren ist relativ aufwendig, da es eines Gesellschafterbeschlusses auf Abänderung des Gesellschaftsvertrages, eine Eintragung beim Firmenbuchgericht sowie einer Verständigung (sogenanntes Aufgebotsverfahren) der Gläubiger und auf deren Wunsch eine Auszahlung bzw. Besicherung der Forderungen bedarf. Anlässlich der Kapitalherabsetzung wäre die rückzuzahlende Summe von € 25.000,00 für die Gesellschafter völlig steuerfrei und könnte anstelle einer vorzunehmenden Gewinnausschüttung vorgenommen werden. Sollten Sie diese Maßnahme, die Ihnen immerhin € 8.333,33 Steuerersparnis bieten kann, ins Auge fassen, empfehlen wir Ihnen Ihren Berater aufzusuchen, um mit ihm die Angelegenheit zu besprechen.

Zu berücksichtigen ist als weiterer Vorteil der GmbH die Tilgung von Krediten. Einzelunternehmen können für den Geschäftsbetrieb oder Sachvermögen aufgenommene Kredite nur mit voll versteuerten Gewinnen (bis zu 50% Einkommensteuer) tilgen. Die GmbH ist in der Lage Kredite mit Gewinnen bei denen nur die 25%ige Körperschaftsteuer abgezogen wird zurückzuzahlen. Für Unternehmen mit großem Investitionsbedarf rechnet sich die GmbH oft schon bald.

Tipp: Überprüfen Sie, ob Sie nicht durch die mögliche Kapitalherabsetzung die Steuerersparnis von € 8.333,33 in Anspruch nehmen wollen.