Ab 2019 werden die bisherigen Steuerzuckerl für Familien in einen Familienbonus zusammengefasst. Die meisten Familien steigen besser aus als zuvor. Der Bonus ist ein Steuerabsetzbetrag. D.h., er reduziert direkte Steuern und landet 1:1 am Konto der Familien mit Kindern. Die Höhe des Familienbonus für Kinder bis 18 Jahre beträgt € 1.500. Für volljährige Kinder mit Familienbeihilfe, das sind Studenten, beträgt er € 500. Bei Kindern die in einem EU- EWR-Staat oder der Schweiz ansässig sind, wird der Bonus an das ausländische Preisniveau angeglichen. Der Bonus gilt für einen Elternteil oder auf beide aufgeteilt. Der Familienbonus ist nicht negativsteuerfähig. Niedrigverdiener bekommen weniger bzw. nichts. Dafür bekommen Alleinverdiener oder Alleinerzieher einen Zuschuss von € 250,00 pro Kind und Jahr. Diesen Zuschuss erhält man allerdings nur dann, wenn man nicht das ganze Jahr arbeitslos war bzw. Grundversorgung oder Mindestsicherung bezogen hat. Der Familienbonus kann entweder bereits unterjährig bei der Lohnverrechnung ausbezahlt oder am Jahresende in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Gegenfinanzierung werden andere Steuerzuckerl mit 31.12.2018 auslaufen wie z. B. der Kinderfreibetrag der derzeit € 440,00 pro Jahr und Kind beträgt, wenn von einem Elternteil beansprucht bzw. € 600,00 wenn er auf beide Elternteile aufgeteilt wird. Außerdem sind die Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr, die man bisher bis zu € 2.300 pro Jahr und Kind absetzen konnte, mit 31.12.2018 Geschichte. Beide sind keine Absetzbeträge sondern Freibeträge. Sie reduzieren derzeit die Steuerbemessungsgrundlage und nicht direkt die Steuern. Besserverdiener profitieren somit mehr als Niedrigverdiener.
Als Gewinner können Familien mit Kindern über 10 Jahre betrachtet werden, da der Familienbonus bis zum Studium ausbezahlt wird. Insbesondere die Mittelschicht, das ist die große breite Masse der Steuerzahler, kann dann, wenn sie den vollen Bonus ausschöpfen, gegenüber 2018 am meisten dazu gewinnen. Dabei gilt, je höher der Verdienst eines Elternteils ist, desto geringer wird der Vorteil. Das bedeutet z. B., dass bei einem Kind ab einem Bruttolohn € 1.750 pro Monat der volle Familienbonus von € 1.500 zusteht.
Tipp: Beachten Sie für 2019, ob Sie den Familienbonus zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten aufteilen oder alleine geltend machen.