Der Beschäftigungsbonus endet mit 31.01.2018

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 04/2018

Unternehmen die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können seit dem 01.07.2017 einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren in Höhe von 50% erhalten. Das betrifft Lohnnebenkosten, die dem Arbeitnehmer entstehen (Dienstgeberbeiträge). Anträge im Programm Beschäftigungsbonus können nur noch bis 31.01.2018 über den aws Fördermanager eingereicht werden. Das gilt sowohl für Erstanträge als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws Fördermanager maßgebend. Begonnene, aber noch nicht abgesendete Anträge werden nach dem 31.01.2018 nicht mehr entgegengenommen. Aufgrund der guten Konjunkturlage läuft das Beschäftigungsbonus Programm mit 31.01.2018 aus. D.h., nach dem 31.01.2018 können keine Anträge mehr beim aws austria wirtschaftsservice, das für die Abwicklung der Anträge zuständig ist, eingereicht werden. Die Voraussetzung für den Erhalt des Beschäftigungsbonus sind entweder 1. Anstellung einer beim AMS als arbeitslos gemeldeten Person, oder 2. Anstellung eines Abgängers einer österreichischen Bildungseinrichtung (Schule oder Hochschule), oder 3. Die Aufnahme einer in Österreich bereits beschäftigt gewesenen Person (Jobwechsler). Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung SV-pflichtig sein muss und dem österreichischen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht unterliegt. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und 1 Jahr davor zumindest 1 zusätzliches Arbeitsverhältnis geschaffen wurde und dass der Zuwachs zumindest 1 Vollzeitäquivalent ausmacht. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden, die in Form von Voll- oder Teilzeitkräften nachgewiesen werden.

 

TIPP: Versäumen Sie unter keinen Umständen die letztmalige Antragsfrist mit 31.01.2018 und erledigen Sie bis zu diesem Stichtag sowohl Erstanträge als auch Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen über den aws Fördermanager.