Corona Hilfsmaßnahmen für indirekt betroffene Unternehmen und Ausfallsbonus

Kolumne Badener Zeitung Woche 08/2021

Für Unternehmen die indirekt von den Schließungsmaßnahmen vom 03.11.2020 bis 31.12.2020 betroffen waren, gibt es nun einen nach bestimmten Branchen abgestuften Umsatzersatz. Voraussetzung für diesen Umsatzersatz ist, dass im Zeitraum November bis 06.12.2020 (Betrachtungszeitraum I) oder im Betrachtungszeitraum II vom 07.12. bis 31.12.2020 die Abhängigkeit von einem geschlossenen Unternehmen mindestens 50% beträgt und der Umsatzausfall insgesamt in diesem Zeitraum mehr als 40% beträgt. Sollte diese Voraussetzung zutreffen, dann kann anstatt eines Fixkostenzuschusses 800.000 ein Umsatzersatz geltend gemacht werden. Dieser Umsatzersatz ist im Zeitraum 16.02.2021 bis 30.06.2021 bei der COFAG über Finanz Online zu beantragen. In der Beilage der Verordnung finden sich fast alle Branchen, die indirekt erheblich betroffen sein können und werden Umsatzersätze im Dezember zwischen 12,5 und 50% und Ende November zwischen 20% und 80% für indirekt betroffene Unternehmen gewährt.

Überdies kann seit 16.02.2021 jedes Unternehmen das den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt hat und das mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Jahr 2019 zu beklagen hat, beginnend mit November 2020, einen Ausfallsbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls, wobei 15% sind ein Umsatzbonus und ist gedeckelt mit € 30.000/Monat, weitere 15% sind eine Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss 800.000 und ebenfalls gedeckelt mit € 30.000/Monat. Der Bonus kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats beantragt werden. Die Antragstellung für die Betrachtungszeiträume November und Dezember 2020 hat im Zeitraum 16.02.2021 bis 15.04.2021 zu erfolgen. Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein bei Abgabe des Antrags für den Fixkostenzuschuss. Da der Ausfallbonus an den Fixkostenzuschuss gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende 2021 einen Antrag für den Fixkostenzuschuss zu stellen.

 

TIPP: Beachten Sie die Möglichkeiten des Umsatzersatzes als indirekt betroffenes Unternehmen für November und Dezember 2020 und/oder die Möglichkeit, im Rahmen des Fixkostenzuschusses 800.000 einen Ausfallsbonus zu beantragen. Beachten Sie die Einhaltung der Fristen und der Anspruchsvoraussetzungen.