Bis zu € 3.000 steuerfrei bei Prämien für Mitarbeiter

Kolumne Badener Zeitung Woche 08/2022

Im Rahmen der Steuerreform wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen bis zu € 3.000 pro Mitarbeiter steuerfrei als erfolgsabhängige Prämie ab 2022 als sogenanntes 15. Gehalt zur Auszahlung bringen. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass alle Beschäftigten, oder bestimmte Arbeitnehmergruppen einbezogen werden und dass in Summe nicht mehr auf die Mitarbeiter verteilt wird, als dem Vorjahresgewinn, entspricht bei bilanzierenden Unternehmen dem EBIT, das das Ergebnis vor Zinsen und Steuern darstellt, bzw. bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern dem steuerpflichtigen Gewinn aufgrund der Steuererklärung. Diese Möglichkeit ist daher sowohl großen als auch kleinen Unternehmen eröffnet. Nicht geeignet ist das Modell allerdings für Neugründungen, da diese keinen Vorjahresgewinn besitzen, bzw. auch in der Anfangsphase eher Verluste aufweisen, von denen somit kein Gewinnanteil an die Mitarbeiter ausgeschüttet werden kann. Die Prämie kann lt. derzeitiger Rechtsmeinung auch an die Erreichung bestimmter Ziele geknüpft werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus freiwillig und zusätzlich zum bestehenden Gehaltsanspruch gewährt wird. Wurde schon bisher eine Prämie bezahlt auf die kein Rechtsanspruch besteht und die auch nicht aufgrund einer betrieblichen Übung zum Dauerrecht geworden ist, besteht die Möglichkeit künftig die neue steuerfreie Variante anstatt dieser Prämie zu wählen. Lt. Judikatur des OGH ist ausreichend, damit keine betriebliche Übung entsteht, wenn jedes Mal anlässlich der Auszahlung ausdrücklich deklariert wird, dass es sich um eine freiwillige Einmalzahlung handelt. Daher können sogar Prämien, die faktisch jedes Jahr gewährt werden, unter die Neuregelung fallen. Für die Mitarbeiter besteht Steuerfreiheit. Für den Unternehmer ist zu beachten, dass für den Unternehmer Lohnnebenkosten und für den Unternehmer und den Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu beachten ist allerdings, dass es sich nicht um einen fixen Gehaltsbestandteil handelt, sondern um eine Zusatzleistung die wieder wegfallen kann.

 

TIPP: Sofern Sie Ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen wollen, überlegen Sie, ab 2022 eine steuerfreie Prämie auszuzahlen.