Bis 3.000 € Mitarbeiterprämie in 2024

Kolumne in der Badener Zeitung KW 26/2024

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern durch eine steuerschonende Möglichkeit eine sogenannte Mitarbeiterprämie auszahlen. Diese kann abgabenbegünstigt zusätzlich zu den laufenden Bezügen in Höhe von bis zu 3.000 € an Dienstnehmer ausbezahlt werden. Begünstigt heißt, dass keine Steuern und Abgaben anfallen, auch keine Sozialversicherungsbeiträge und keine weiteren Lohnnebenkosten. Konkret können den Beschäftigten bis 3.000 € pro Jahr begünstigt ausbezahlt werden, wenn es eine lohngestaltende Vorschrift dafür gibt. Laut Finanzministerium muss dies im Kollektivvertrag als Mitarbeiterprämie vorgesehen sein. Sofern der Kollektivertrag die Auszahlung der Mitarbeiterprämie ermöglicht, bedarf es einer Betriebsvereinbarung bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat einer vertraglichen Vereinbarung für sämtliche Arbeitnehmer des Betriebes. Dabei darf in der Höhe der Auszahlung zwischen den Arbeitnehmern sachlich differenziert werden. Unsachliche Differenzierungen hinsichtlich der Höhe sind unzulässig. Sachliche Differenzierungen wären z. B. nach der Zugehörigkeitsdauer zum Unternehmen oder nach der täglichen Beschäftigungsdauer (Vollzeit, Teilzeit). Wichtig ist, dass die Mitarbeiterprämie nicht eine dauerhafte Lohnerhöhung darstellt oder anstatt einer anderen bisher gewährten Prämie bezahlt wird. Nur dann ist die zusätzliche Abgeltung der Mitarbeiterprämie begünstigt. Damit die Abgabenbefreiung für heuer in Anspruch genommen werden kann, muss die Prämie auch ausbezahlt werden. Sie kann auch in Teilbeträgen ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass die Mitarbeiterprämie das Jahressechstel nicht erhöht und daher für die begünstigte Versteuerung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld keine Rolle spielt. Zu beachten ist, dass die Prämie kein Abtausch mit anderen Zahlungen wie Provisionen oder Boni sein darf. Die Steuerbehörden werden das streng auslegen. D.h., Sie müssen als Arbeitgeber extra Geld in die Hand nehmen.


Tipp: Beachten Sie, dass Sie die Mitarbeiterprämie vor dem 31.12.2024 zur Auszahlung bringen und dass diese Prämie zusätzlich zum normalen Gehalt extra, sowohl steuer-, sozialversicherungs- als auch lohnnebenkostenfrei bezahlt werden kann, aber eine lohngestaltende Vorschrift (Kollektivvertrag) dies für Ihre Branche ermöglichen muss und das mit Ihren Mitarbeitern vereinbart werden muss.