Arbeitnehmerveranlagung 2022

Kolumne Badener Zeitung Woche 08/2023

Neu ist - die Vorteile für Familien wurden ausgeweitet. Der Familienbonus wurde auf bis zu 2.000 € für Kinder unter 18 bzw. auf bis zu 650 € für Kinder über 18 erhöht. Dabei ist zu beachten, der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag der die errechnete Steuer verringert. Aber man muss auch so viel Steuern zahlen, um davon zu profitieren. Man kann den Bonus pro Kind ganz oder halb beziehen, damit sich Eltern mit geringen Einkommen (z.B. Mutter in Teilzeit) den Betrag steueroptimal aufteilen und so den ganzen Bonus ausnützen können. Für Familien mit ganz niedrigen Einkommen gibt es den Kindermehrbetrag von bis zu 550 € pro Kind.

 

Wegen der hohen Spritpreise im Vorjahr wurden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro kräftig erhöht. Konkret wurde ab Mai 2022 (befristet bis Juni 2023) das Pendlerpauschale für diesen Zeitraum um 50 % erhöht und der Pendlereuro vervierfacht. Wichtig: Wenn das Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, ist nichts weiter zu tun. Ansonsten muss man die Erhöhung für Mai bis Dezember 2022 selbst zum Ergebnis des Pendlerrechners dazurechnen.

 

Ausgaben für die Wohnraumschaffung und Sanierung sind nicht mehr steuerlich absetzbar. Dafür gibt es ab 2022 das Öko-Sonderausgabenpauschale in Höhe von jährlich 400 € für z.B. den Austausch fossiler Heizsysteme (Heizkesseltausch, Anschluss an das Fernwärmenetz, Fotovoltaik, Luftwärmepumpen etc.), oder jährlich  800 € für die thermische Sanierung (Austausch von Fenstern, Dämmung von Fassaden, etc.). Die notwendigen Daten werden dazu direkt von der fördergewährenden Stelle an das Finanzamt übermittelt und in der Arbeitnehmerveranlagung für insgesamt fünf Jahre automatisch berücksichtigt.

 

Auch das Homeoffice-Pauschale wird automatisch berücksichtigt, nämlich mit max. 3 € pro Tag für max. 100 Tage, aber man muss mindestens zehn Tage im Monat im Betrieb und nicht daheim gearbeitet haben, damit das Homeoffice-Pauschale gilt. Hat man höhere Kosten für Laptop, Monitor oder Internet, kann man diese anstelle des Pauschales bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Das gilt auch für ergonomisch geeignetes Mobiliar, wie einen neuen Schreibtisch oder Bürodrehstuhl für zu Hause.

 

TIPP: Beachten Sie, ob für Sie Pendlereuro, Ökoausgaben, Homeoffice-Pauschale oder Aufteilung des Familienbonus Plus infrage kommen und beantragen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung 2022, damit Ihnen die zu viel bezahlte Lohnsteuer rückerstattet werden kann.