In meiner Kolumne finden Sie diesmal eine Auflistung jener „Steuerzuckerl“, die Sie noch heuer in Anspruch nehmen können, um auch in letzter Minute – sprich noch vor dem Jahreswechsel – Steuern zu sparen!
§ Auch kleine Investitionen bringen es: Investitionen unter € 400,00 (z.B. für Drucker, Handy, etc.) können bereits im Anschaffungsjahr zur Gänze abgesetzt werden. Auch höherwertige Anlagenkäufe können sich unter Umständen noch rechnen, denn der Fiskus gesteht Ihnen auch noch für am 31.12.2015 in Betrieb genommene Wirtschaftsgüter immerhin die Hälfte der Jahresabschreibung zu.
§ Einnahmen/Ausgabenrechner haben es gut: Sie können das steuerpflichtige Einkommen durch vorgezogene Betriebsausgaben und das Verschieben von Einnahmen in das neue Jahr steuern. Beachten Sie dabei, dass regelmäßige Ausgaben und Einnahmen (z.B. Mietzahlungen) unter einem 14-tägigen Respiro stehen. Eine eventuell Ende Dezember geleistete Mietvorauszahlungen für den Folgemonat ist daher dem neuen Kalenderjahr zuzurechnen und für das alte Jahr steuerlich verloren.
TIPP: Überprüfen Sie, welcher Steuerspar-Tipp für Sie in Frage kommt, nehmen Sie diesen noch vor 31.12.2015 in Anspruch und achten Sie auf korrekte Belege!