Aktiengewinne mit Aktienverlusten noch bis 31.12.2019 ausgleichen

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 50/2019

Wer als österreichischer Privatanleger Aktienerträge erzielt, egal ob in realisierten Kursgewinnen oder Dividenden, zahlt im Normalfall eine Kapitalertragsteuer von 27,5%. Doch lassen sich solche Gewinne, aber auch Dividenden oder Anleihezinsen unter bestimmten Umständen mit Verlusten ausgleichen. Als ärgerlich empfinden viele Anleger, dass sie realisierte Gewinne, tatsächlich erzielte und nicht auf dem Papier entstandene, nur dann mit Verlusten ausgleichen dürfen, wenn diese im gleichen Kalenderjahr anfallen. Wer etwa in einem Jahr Wertpapiere mit Gewinn verkauft, zahlt die volle Steuer. Verkauft er im Jahr danach andere Papiere mit Verlust, hilft ihm das gar nichts mehr. Deshalb ist es ratsam, in den letzten Tagen die noch bis zum Jahreswechsel bleiben, das Depot genau unter die Lupe zu nehmen. Sollte man heuer Gewinne realisiert und dafür Steuern bezahlt haben, kann es überlegenswert sein, andere Positionen mit Verlust zu verkaufen und sich die Steuern zurückzuholen. Allerdings ist ein Ausgleich nur dann möglich, wenn es sich bei den verkauften Wertpapieren um Neubestände handelt, also Aktien, die man nach dem 31.12.2010 erworben hat und Anleihen, die man nach dem 31.03.2012 gekauft hat. Gewinne aus Altbeständen kann man nämlich steuerfrei lukrieren. Verluste aus Altbeständen kann man dafür aber auch nicht ausgleichen. Auch Dividenden und Zinsen von Anleihen aus dem Neubestand können mit Verlusten aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden, jedoch nicht mit Sparbuchzinsen. Ein automatischer Verlustausgleich durch die Bank funktioniert nur dann, wenn es sich um Wertpapiere auf dem gleichen Depot handelt. Hat man zwei Aktiendepots bei verschiedenen Banken, muss man sich um den Verlustausgleich selbst kümmern. Gleiches gilt, wenn man ein Gemeinschaftsdepot hat. Die Depotinhaber müssen dann auf jeden Fall im Ausmaß ihrer persönlichen Beteiligung den Verlustausgleich via Einkommensteuererklärung geltend machen.

 

TIPP: Überprüfen Sie noch vor dem 31.12.2019 ob in Ihren Wertpapierdepots Anleihen oder Aktien mit Kursverlusten gegenüber den Anschaffungskursen zu Buche stehen und überlegen Sie, diese Verluste zu realisieren, um sie mit Dividenden, Aktienkursgewinnen oder Anleihezinsen und ihren dort zu entrichtenden Kapitalertragsteuern gegenrechnen zu können und sich somit Kapitalertragsteuer zurückzuholen.