Änderungen Pendlerpauschale ab 2014

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 44/2013

Mit Jahreswechsel wird die Ermittlung des richtigen Pendlerpauschales für Dienstnehmer, die nicht an ihrem Wohnort arbeiten, schwieriger. Die Unterscheidung ob das große oder kleine Pendlerpauschale zusteht, wird zukünftig von einem eigenen, vom Finanzministerium im Internet, zur Verfügung gestellten Routenplaner und der zugehörigen Verordnung abhängen.

Ab dem Jahr 2014 muss auf die entfernungsabhängige Höchstdauer, die sogenannte Normzeit, Bedacht genommen werden. Diese Normzeit berechnet sich in Minuten aus 60 plus eine Minute je Kilometer Entfernung. „Übersteigt die kürzeste mögliche Zeitdauer die entfernungsabhängige Höchstdauer, ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar", heißt es in der Pendlerverordnung ab 2014. Ein Beispiel: Für die Entfernung von 50 Kilometern beträgt die kürzeste Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und teilweise Pkw 70 Minuten. Die berechnete Normzeit beträgt 110 Minuten (60+50). Die Benützung der Öffis ist zumutbar und nur das kleine Pauschale steht dem Arbeitnehmer zu weil 70 Minuten weniger als die errechnete Normzeit von 110 ist.

Der „Routenplaner" auf der Website des Finanzministeriums soll nicht nur alle Sommer- und Winterfahrpläne aller öffentlichen Verkehrsmittel beinhalten, sondern auch Fuß- und anderen Wege und welche Wartezeiten anfallen einrechnen. Das Ergebnis dieser hochkomplexen Berechnung wird gewisse Beweiskraft haben! Das Ergebnis des Routenplaners entscheidet verbindlich über die Art des Pendlerpauschales, außer der Steuerpflichtige beweist das Gegenteil.

Der Prototyp ist bereits in Arbeit und sollte der Rechner Anfang 2014 noch nicht online sein, ist dieser laut § 5 Abs 2 „solange nicht anzuwenden, als der Pendlerrechner nicht im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung gestellt wird".

Tipp: Beachten Sie 2014 die Änderung der Berechnung des Pendlerpauschales, sowie einerseits die Berechnung der Zeiträume von einer bzw. zwei Stunden und die kilometerabhängige Berechnung wie oben im Beispiel dargestellt. Überprüfen Sie sämtliche Pendlerpauschalen ab jenem Zeitpunkt ab dem der Pendlerrechner auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung gestellt wird.