Investitionszuwachsprämie: Klein- und Mittelbetriebe deren Investitionszuwachs mindestens € 50.000 beträgt, erhalten ab 2017 eine 15%ige Prämie. Achtung – nur wer den Durchschnitt der neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangen Jahre überschreitet, kann die Prämie geltend machen. Wer also durchschnittlich € 20.000 im Jahr investiert, müsste 2017 € 70.000 in seinen Betrieb investieren (ausgenommen Aufwendungen für Grund, Gebäude, PKW und Beteiligungen) um in den Genuss der Prämie zu kommen. Die Prämie ist gedeckelt bei Investitionszuwächsen von € 450.000 in Unternehmen bis zu 49 Mitarbeitern. Darüber existiert eine 10% Prämie für einen Investitionszuwachs von € 100.000 bis € 750.000 in Unternehmen mit 49 bis 250 Mitarbeitern. Die Abrechnung der Prämie wird über das Austria Wirtschaftsservice vorgenommen. Da das First come – First serve Prinzip gilt, empfehlen wir, die Prämie, die als Förderung gilt, rasch geltend zu machen. Allerdings sind die Unterlagen dafür mangels endgültiger Regelung noch nicht verfügbar.
Elektroautos als Firmen-PKW: Seit 2016 ist die Anschaffung von PKW ohne CO2-Ausstoß bei Anschaffungskosten bis € 40.000 vorsteuerabzugsfähig. Einen aliquoten Vorsteuerabzug gibt es bei Elektroautos zwischen € 40.000 und € 80.000. Seit 01.01.2016 fällt kein Sachbezug bei Dienstnehmern an. Diese Regelung wird ab 01.01.2017 erweitert auf Firmenchefs die bislang mehr als 25% Gesellschafter im Unternehmen sind um in den Genuss der gleichen Sachbezugsregelung zu kommen.
Verrechnungspreise: Für große Kapitalgesellschaften ist das Verrechnungspreis-Dokumentationsgesetz wesentlich. Für Wirtschaftsjahre die mit dem 01.01.2016 beginnen, regelt das Gesetz anhand von betraglichen Umsatzgrenzen die Dokumentationspflicht zu dem Berichtsumfang von Unternehmen multinationaler Unternehmensgruppen in einer dreistufigen Berichtstruktur. Die Übermittlungspflicht z.B. des länderbezogenen Berichtes ist binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Finanzamt der obersten Muttergesellschaft vorzunehmen. Die Berichtspflicht greift aber erst, wenn ein Konzern mehr als € 750 Mio Umsatz erzielt. Stammdokumentationen bei der Muttergesellschaft und landesspezifische Dokumentation sind nach Ersuchen des Finanzamts binnen 30 Tagen nach Abgabe der Steuererklärung zu dokumentieren.
TIPP: Berücksichtigen Sie bei der neuen Investitionszuwachsprämie, dass sie sich so rasch wie möglich beim Austria Wirtschaftsservice anmelden, damit Sie bei größeren Investitionen auf alle Fälle in den Förderbereich gelangen.
Firmenchefs die mehr als 25% Gesellschafter am Unternehmen sind (z.B. bei GmbHs), haben zu prüfen, ob nicht die Anschaffung eines reinen Elektroautos infolge Wegfall des Sachbezugs ab 01.01.2017 überlegenswert ist.