Achtung Kommanditisten – geringere Verlustverwertung ab 2016

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 14/2016

Ab 2016 ist ein Verlust bei kapitalistischen Mitunternehmern (Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter) nur noch ausgleichsfähig, wenn er im Stand des steuerlichen Kapitalkontos gedeckt ist. Ein kapitalistischer Mitunternehmer ist laut Steuerrecht ein Gesellschafter, der Dritten gegenüber nicht oder nur eingeschränkt haftet und keine ausgeprägte Initiative im Unternehmen entfaltet (Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter bei betrieblichen Beteiligungen). Ein solcher Gesellschafter konnte Verluste bisher unbegrenzt verwerten. Durch die Steuerreform mit 01.01.2016 ist dies nur noch möglich, wenn der Verlust nicht zu einem negativen Stand des steuerlichen Kapitalkontos führt oder diesen erhöht. Ansonsten ist dieser Verlust nur mit künftigen Gewinnen aus der selben Beteiligung, getätigten tatsächlichen Einlagen oder Übergangsgewinnen bzw. Veräußerungsgewinnen verrechenbar. Allfälliges Sonderbetriebsvermögen wie Sonderbetriebseinnahmen oder –ausgaben sowie Entnahmen oder Einlagen, die sich nicht im steuerlichen Kapitalkonto abspiegeln, sind zu berücksichtigen und ausgleichsfähig da sie das steuerliche Kapitalkonto nicht verändern. Ein Mitunternehmer der nur beschränkt haftet, kann den sofortigen Verlustausgleich geltend machen, falls er ausgeprägte Mitunternehmerinitiative entfaltet. D.h., Kommanditisten die auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bei einer GmbH & Co KG sind, können auf alle Fälle ihre Verluste weiterhin ausgleichen. Mitunternehmerinitiative bedeutet aktive Mitarbeit, wobei zehn Wochenstunden lt. erläuternden Bemerkungen zum Gesetzestext reichen. Ein Indiz für die Mitunternehmerinitiative ist auch die Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG aus der Betätigung in der Gesellschaft.

 

TIPP: Überprüfen Sie, sofern Sie Kommanditist oder atypisch stiller Gesellschafter in einem Unternehmen sind (gilt nur für betriebliche Einkunftsarten), ob Sie ausreichend Mitunternehmerinitiative entfalten (Mittätigkeit oder ähnliches) um allfällige Verluste auch weiterhin mit ihren positiven anderen Einkünften ausgleichen zu können.