Achtung Jungunternehmer! Steuer- und Sozialversicherungsnachforderungen!

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 22/2014

Sollten Sie Ihr Unternehmen erst vor kurzem gegründet haben, oder sollten Sie beabsichtigen, jetzt zu gründen, dann beachten Sie in der Liquiditätsplanung, dass viele Gründer im dritten Jahr aufgrund der Nachforderungen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Einkommensteuer wirtschaftliche Probleme bekommen. Denn wenn die Nachzahlungsaufforderung der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ins Haus steht und gleichzeitig die Einkommensteuervorauszahlungen an das Finanzamt fällig werden, wird es für viele eng. Wir empfehlen daher, am besten von Anfang an 50% des Gewinnes zur Seite zu legen. Darüber hinaus empfehlen wir auch von Beginn an ein eigenes betriebliches Konto einzurichten, von dem sämtliche betrieblichen Ausgaben bedient werden und über das die Umsätze und Einnahmen einfließen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die Einkommensteuervorauszahlungen von Beginn an aufgrund einer persönlichen Selbsteinschätzung eher geringer festgesetzt werden und auch die Sozialversicherungsvorschreibungen der gewerblichen Wirtschaft am Anfang automatisch die Mindestbeitragsgrundlage, somit ca. € 500,00 im Quartal vorschreibt. Zu berücksichtigen ist aber, dass nur die Krankenversicherungsbeiträge in den ersten zwei Jahren bei den Mindestbeiträgen verbleiben und die Pensionsversicherungsbeiträge aufgrund des dann vorliegenden Steuerbescheides nachbemessen - d.h. somit nachgefordert - werden. Außerdem werden in dem Jahr in dem die Steuerbescheide vorliegen,die Vorauszahlungen für die Sozialversicherung für das laufende Jahr genauso angehoben genauso wie bei der Finanzverwaltung für die Einkommensteuer. Um kein böses Erwachen zu haben, empfehlen wir, wie oben erwähnt, 50% des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben auf ein eigenes Sparkonto, z. B. Subkonto des betrieblichen Kontos anzusparen.

Tipp: Planen Sie sorgfältig die Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-nachforderungen für die ersten beiden Jahre Ihrer betrieblichen Tätigkeit und richten Sie von Anfang an eigene betriebliche Konten für die Einnahmen und Ausgaben Ihres Unternehmens ein. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der persönlichen Disziplin sondern auch der leichteren Übersicht und Handhabung.