Schon vor der Gründung eines Unternehmens können Kosten und Ausgaben anfallen, die für den zukünftigen Betrieb notwendig sind. Diese Kosten und Ausgaben werden als „vorweggenommene Betriebsausgaben“ bezeichnet und stellen steuerwirksame Ausgaben dar, wenn die Unternehmensgründung durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wird. Als Nachweise zählen die Gewerbeanmeldung, Schriftverkehr mit möglichen Geschäftspartnern, Einreichpläne, Kreditvereinbarungen, Inserate zur Personalbeschaffung sowie Kosten- und Umsatzplanung.
Beispiele für vorweggenommene Betriebsausgaben sind:
Tipp: Sollten Sie also beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen und sich selbständig zu machen, empfehlen wir, sämtliche Belege zu oben genannten Ausgaben zu sammeln und steuerlich zur Absetzung zu bringen.