Weitere steuerliche Maßnahmen durch Corona

Kolumne Badener Zeitung Woche 22/2020

Für den Zeitraum 13.04. bis 01.08.2020 wird der Umsatzsteuersatz für Atemschutzmasken von 20% auf 0% reduziert. D.h., sowohl für Lieferungen als auch für innergemeinschaftliche Erwerbe (aus dem Gemeinschaftsgebiet) gilt ein Umsatzsteuersatz von 0%. Bei Erwerben aus einem Drittland gilt dies allerdings nicht (China).
Aus dem Gastropaket ist bekannt, dass der Umsatzsteuersatz auf den Verkauf und die Auslieferung nichtalkoholischer Getränke von 20% auf 10% für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 reduziert wird. Daher müssen Gastrobetriebe in Zukunft weniger Umsatzsteuer für nichtalkoholische Getränke abführen. Überdies wird die Schaumweinsteuer ab 01.07.2020 zur Gänze abgeschafft. Das wird defakto zu einer Reduzierung des Steueranteils bei einer Flasche Sekt oder Champagner von € 1,00 führen.
Essensgutscheine die jedweder Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigt, werden ab 01.07.2020 zeitlich unbefristet von € 4,40 pro Person und Tag auf € 8,00 erhöht. Lebensmittelgutscheine die an Arbeitnehmer ausgegeben werden, werden von  € 1,10 pro Tag auf € 2,00 angehoben. Durch diese Maßnahme soll der Konsum in Gastrobetrieben gesteigert werden. Ebenso gesteigert wird der Gastrokonsum durch die höhere Absetzbarkeit von Geschäftsessen und zwar befristet vom 15.05. bis 31.12.2020. Derzeit sind bei Geschäftsessen ertragsteuerlich nur 50% absetzbar und das nur, sofern die Bewirtung der Werbung dient und überwiegend betrieblich oder beruflich veranlasst ist. Für den oben genannten Zeitraum wird der Anteil von 50% auf 75% erhöht.

TIPP: Beachten Sie als Arbeitgeber die seit 15.05.2020 erhöhte Möglichkeit der Absetzung von Geschäftsessen, und zwar auf 75%, sofern diese der Werbung dienen und überwiegend betrieblich oder beruflich veranlasst sind, d.h. zur Geschäftsanbahnung oder Informationsbeschaffung dienen. Beachten Sie überdies, dass Gutscheine zum Verbrauch in der Gastronomie ab 01.07.2020 auf € 8,00 pro Dienstnehmer und Arbeitstag erhöht werden bzw. Lebensmittelgutscheine von € 1,10 auf € 2,00.