Verbesserungen Härtefallfonds Comeback-Bonus

Kolumne Badener Zeitung Woche 24/2020

Beim Härtefallfonds  das ist die Unterstützung für Einpersonenunternehmen und Kleinstunternehmer  wird nachgebessert. Ab sofort ist der maßgebliche Betrachtungszeitraum 9 Monate, statt bisher 6 Monate und aus den 9 Monaten können beliebige 6 Monate ausgewählt werden, für welche die Begünstigung aus dem Härtefallfonds in Anspruch genommen werden kann. Bisher waren dies lediglich 3 Monate aus den 6 Monaten. Die Anträge sind von Mitte März bis Mitte Dezember monatsweise möglich. Mindestens € 500 werden ausgezahlt. Wenn man von der maximalen Unterstützung von € 2.000 pro Monat ausgeht, führt dies zu einer Härtefallunterstützung von € 12.000. Das stellt gegenüber der ursprünglichen Fassung eine Verdoppelung da.
Ein sogenannter Comeback-Bonus von € 500 pro Monat wird zusätzlich für all jene ausgezahlt, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlung aus dem Härtefallfonds gehabt haben. Darüber hinaus werden die Mindestförderungen automatisch auf € 500 aufgestockt, damit keine Minimalbeträge wie ursprünglich zur Auszahlung gelangen. Wenn jemand 6 Monate in Anspruch nimmt, führt der Comeback-Bonus zu bis zu € 3.000 pro Antragsteller. Daher kann beim Härtefallfonds neu inklusive Comeback-Bonus insgesamt ein Betrag von maximal €15.000 pro Antragsberechtigtem zur Ausschüttung gelangen. Ziel der Förderung ist, Härtefälle bei Einpersonenunternehmen, Freien Dienstnehmern und Kleinstunternehmern abzufedern. Die Auszahlung wird weiterhin über die Wirtschaftskammer Österreich abgewickelt.

Tipp: Beachten Sie, dass beim Härtefallfonds 2 jetzt die Möglichkeit besteht, für maximal 6 Monate beliebig aus dem Zeitraum Mitte März bis Mitte Dezember ausgewählten Monaten ein Zuschuss von maximal € 2.000 pro Monat zuzüglich € 500 Comeback-Bonus erhalten werden kann. Dies gilt insbesondere für jene Monate in denen sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum vergleichbaren Betrachtungszeitraum des Vorjahres erlitten haben. Stellen Sie daher für diese Monate rechtzeitig den Antrag zur Auszahlung des Härtefallfonds 2 inklusive Comeback-Bonus.