Qualifizierungsförderung des AMS

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 32/2015

Seit 01.01.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte. Das AMS übernimmt unter gewissen Voraussetzungen 50% der anerkennbaren Kurskosten und 50% der anerkennbaren Personalkosten, maximal jedoch € 10.000 pro Person und Förderantrag. Die Förderung erhalten alle Arbeitgeber. Ausgenommen sind lediglich juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen und überbetrieblich verwertbaren Kursen, d.h. keine Hobbykurse, aber z. B. Ausbildungen in betriebsspezifischen Schulungseinrichtungen. Die Kurse müssen mindestens 24 Stunden inklusive Pausen dauern. Nicht gefördert wird zum Beispiel ein Studiengang an einer Universität, die Teilnahme an Konferenzen oder Individualcoaching. Gefördert werden, wenn sie diese Ausbildungen besuchen, Männer und Frauen unter 45 Jahren mit Pflichtschulabschluss ohne Lehrabschluss; Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder berufsbildende, mittlere Schule abgeschlossen haben; und männliche oder weibliche Arbeitnehmer ab 45 Jahren. Die Arbeitnehmer müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden. Dies gilt auch für freie Dienstnehmer. Nicht in Anspruch genommen werden kann die Förderung beispielsweise für Unternehmenseigentümer oder Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe.

Tipp: Überprüfen Sie, daher ob Sie für Ihre Mitarbeiter die Qualifizierungsförderung des AMS in Anspruch nehmen können und beantragen Sie diese rechtzeitig.