Investitionsprämien und degressive Abschreibung

Kolumne Badener Zeitung Woche 30/2020

Für neue ungebrauchte Investitionen ab 01.07.2020 kann im Anschaffungsjahr bis zu 30% degressive Abschreibung als defakto vorzeitige Abschreibung genutzt werden. Ausgenommen davon sind PKW mit Ausnahme von E-KFZ, für die die vorzeitige degressive Afa schon gilt. Ausgenommen sind immaterielle Wirtschaftsgüter mit Ausnahme des Bereiches Digitalisierung/Ökologisierung/Gesundheit/Life Science.

Zur weiteren Stärkung und Förderung der Wirtschaft wurde befristet für den Zeitraum 01.09.2020 bis 28.02.2021 eine Investitionsprämie geschaffen. Die Investitionsprämie gilt für Vorhaben die ab 01.08.2020 geplant werden, wobei die Investition zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 durchgeführt wird. Für die Geltendmachung dieser Investitionsprämie ist nicht das Finanzamt, sondern das Austria Wirtschaftsservice (aws) zuständig. Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7% der Neuinvestition, wobei im Bereich Digitalisierung/Ökologisierung/Gesundheit/Life Science die Investitionsprämie 14% beträgt. D.h. wer z.B. in Hardware/Software investiert, erhält ebenfalls ab 01.09.2020 die 14%ige Prämie. Nicht förderungswürdig sind klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Eine Detaillierung der Förderrichtlinien ist als Verordnung in Ausarbeitung und noch nicht erlassen. Darüber werden wir später berichten.

 

Tipp: Überprüfen Sie, ob allfällig geplante Investitionen bis 01.09.2020 aufgeschoben werden können und im Zeitraum 01.09.2020 bis 28.02.2021 abgewickelt werden können, damit Sie die Investitionsprämie sowohl für materielle als auch immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen wie z.B. Hard- und Software in Anspruch nehmen können. Beachten Sie, dass grundsätzlich 7% Investitionsprämie gelten, aber für den Bereich Digitalisierung/Ökologisierung/Gesundheit/Life Science 14% Prämie gewährt werden. Die Einreichung hat aber beim aws zu erfolgen.